Der Begriff Löschfahrzeug wird umgangssprachlich gerne für Fahrzeuge der Feuerwehr benutzt, die dem ursprünglichsten Zweck der Feuerwehr dienen, dem Löschen. Tatsächlich ist der eigentliche, genormte Begriff der des Löschgruppenfahrzeuges. Dieser ist entstanden, da diese Fahrzeuge traditionell mit einer Löschgruppe besetzt werden, also neun Feuerwehrleuten, davon ein Gruppenführer. Da dies heutzutage gerade bei Berufsfeuerwehren nicht mehr der Standard ist, kann das 'gruppen' auch weggelassen werden. Ungeachtet davon ist die Abkürzung immer LF.
Löschgruppenfahrzeuge waren ursprünglich mit Materialien zur Feuerbekämpfung und einer eingebauten Pumpe ausgerüstet. Mittlerweile ist auch ein Wassertank Standard. Aus Tankgröße und Pumpleistung ergibt sich auch die jeweilige Normbezeichnung. Dabei werden die entsprechenden Werte durch 100 geteilt. So war das lange Zeit meistgenutzte LF 16/12 ein Fahrzeug mit einer Pumpe, die maximal 1600 Liter pro Minute fördern kann und einem 1200 Liter fassenden Wassertank. Andere genormte Fahrzeuge waren LF 8 (ohne Wassertank), LF 8/6, LF 10/6 und LF 20/16. Frühere Vertreter ohne Angabe der Tankgröße waren die LF 16 und 24. Dies wurde bei den heute gültigen Normen wieder aufgegriffen: LF 10 und LF 20.
Durch leistungsfähiger werdende Fahrgestelle wurde es möglich, immer mehr Material zur technischen Hilfeleistung zu verlasten. Lösch(gruppen)fahrzeuge, die entsprechend auch über einen Rüstsatz inklusive hydraulischem Rettungsgerät verfügen, werden Hilfeleistungslösch(gruppen)fahrzeuge genannt, abgekürzt HLF. Die weitere Bezeichnung ist analog zu den LF.
Ebenfalls HLF genannt werden die Hamburger Löschfahrzeuge. Sie sind aber auch gleich ausgestattet. Die Berliner Feuerwehr bezeichnet ihre HLF als Löschhilfeleistungsfahrzeug, LHF.
Das recht neue Löschgruppenfahrzeug Logistik (mit entsprechender Pumpleistungsangabe) verbindet die Möglichkeiten des klassischen Löschfahrzeuges mit einer austauschbaren Zusatzbeladung für verschiedene Aufgaben.
Für die zusätzlich zum regulären Einsatzdienst auch im Katastrophenschutz einsetzbaren Löschgruppenfahrzeuge KatS gilt die Maßgabe einer zusätzlichen Tragkraftspritze, sie sind somit die Nachfolger des LF 16-TS, allerdings im Gegensatz zu diesem mit Löschwassertank.
Weitere Sonderformen des Löschfahrzeuges, in diesem Fall nur ohne das verbindende 'gruppen', sind das Mittlere Löschfahrzeug und das Staffellöschfahrzeug. Beide werden durch eine Staffel besetzt, also sechs Feuerwehrleuten, davon ein Staffelführer.